Blogs
Agritech Thymes: Arusha-Protokoll tritt in Kraft
Dezember 2024
Seit seiner Einführung im Juli 2015 ist das Arusha-Protokoll zum Schutz neuartiger Pflanzensorten in Afrika am 24.. November 2024 nach der Ratifizierung durch einen vierten Mitgliedstaat endlich in Kraft getreten. Die Staaten, die das Protokoll derzeit ratifiziert haben, sind Kap Verde, Ghana, Ruanda und São Tomé und Príncipe.
Das Protokoll zielt darauf ab, in Afrika ein zentrales harmonisiertes System zum Schutz von Sortenrechten zu schaffen, das innerhalb der Afrikanischen Regionalorganisation für geistiges Eigentum (ARIPO) angesiedelt ist. Anträge können über die ARIPO eingereicht werden, die Prüfung erfolgt nach der üblichen DUS-Prüfung, und nach der Erteilung sollten die Rechte in den benannten Staaten eine einheitliche Wirkung haben, ähnlich wie ein gemeinschaftliches Sortenrecht in Europa. Das Protokoll sieht die Möglichkeit vor, die Priorität einer Anmeldung in einem Land zu beanspruchen, das Vertragspartei eines „internationalen Abkommens zum Schutz neuer Pflanzensorten“ (einschließlich des UPOV-Übereinkommens) ist. Es besteht die Hoffnung, dass sich in Zukunft mehr der 22 afrikanischen ARIPO-Staaten dem Protokoll anschließen werden, sodass der Schutz, den das Protokoll den Nutzern bietet, noch umfassender wird.
Es gab historischen Widerstand gegen das Protokoll, da einige der Meinung sind, dass es nur großen multinationalen Züchtern zugutekommen würde, nicht aber den örtlichen Landwirten, und die traditionellen Rechte der Landwirte, Saatgut zu sparen und Saatgut für zukünftige Ernten auszutauschen, bedroht, was in Afrika gängige Praxis ist. Das Protokoll folgt dem der UPOV von 1991, da es nur begrenzte Ausnahmen für selbst erzeugtes Saatgut enthält, die Zahlungen an den PVR-Inhaber unterliegen. Um dies zu bekämpfen, hat die ARIPO eine Bestimmung eingeführt, die besagt, dass das PVR in dem benannten Staat wirksam wird, sofern der benannte Staat die Erteilung des PVR nicht abgelehnt hat. Dies gibt den Staaten eine Ausstiegsklausel, um die Erteilung des PVR innerhalb von 6 Monaten nach Eingang des Antrags abzulehnen, solange sie einen triftigen Grund dafür haben. Zum Beispiel, wenn es um eine wichtige Grundnahrungsmittelpflanze in diesem Staat geht.
Es wird spekuliert, dass dies die Nutzung des neuen Systems behindern könnte, das sich bereits bei seiner Einführung als recht begrenzt erwiesen hat. Darüber hinaus fügt sich das Arusha-Protokoll in ein Flickwerk verschiedener Rechte ein, die in Afrika für Pflanzensorten verfügbar sind, darunter nationale Rechte, das OAPI-System und das SADC-Protokoll, was die Komplexität in der Region erhöht. Dennoch wird es als entscheidende Entwicklung für einen leichteren Zugang zu verbesserten Sorten in Afrika angesehen, mit dem Potenzial, zur Ernährungssicherheit und zu Umweltfragen beizutragen und die Entwicklung neuer, für diesen Markt geeigneter Sorten zu fördern. Craig Kahn, Leiter der Patentabteilung des südafrikanischen Unternehmens Spoor and Fisher, ist der Ansicht, dass der Gesamtnutzen positiv ist: „Für multinationale Züchter ist dies eine äußerst wichtige Entwicklung für Afrika und wird Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ARIPO-Mitgliedsländern fördern, die das Arusha-Protokoll ratifizieren. Es ist bedauerlich, dass bisher nur vier ARIPO-Mitgliedsländer das Protokoll ratifiziert haben und von diesen vier Ländern nur zwei über eine Gesetzgebung zu den Rechten der Pflanzenzüchter verfügen, nämlich Ghana und Ruanda. Seit der Ankündigung des Inkrafttretens des Arusha-Protokolls haben sich jedoch mehrere multinationale Mandanten aus dem Bereich Züchtung an uns gewandt, die daran interessiert sind, Anträge bei der ARIPO einzureichen. Wir gehen davon aus, dass weitere ARIPO-Mitgliedsländer das Protokoll ratifizieren werden, sodass es zu einer kostengünstigen Option für den Schutz neuer Pflanzensorten in den ARIPO-Mitgliedsländern wird.“
Dieser Artikel wurde von den Partnern Punita Shah und Ellie Purnell verfasst.