Neuigkeiten
Internationale Markenregistrierungen – Änderung des Bearbeitungsverfahrens des UKIPO
Januar 2023
Aktuelle Neuigkeiten
Aufgrund einer Mitteilung, die heute, am 25. Januar 2023, beim britischen Börsengang herausgegeben wurde, rät HGF ausländischen Inhabern internationaler Registrierungen, in denen das Vereinigte Königreich benannt ist, dringend, so schnell wie möglich eine Zustellanschrift im Vereinigten Königreich zu benennen.
In der Mitteilung wird auf eine Änderung hingewiesen, die das UKIPO gerade an seiner Praxis zur Behandlung von Angriffen auf britische Benennungen von IRs vorgenommen hat. Von nun an wird das UKIPO den WIPO-Vertreter (oder den Inhaber direkt, wenn er keinen WIPO-Vertreter hat) nur noch per Post benachrichtigen, wenn eine erteilte britische Bezeichnung gelöscht oder berichtigt wird.
In der Vorwarnung des UKIPO wird der Inhaber aufgefordert, innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Vorwarnung eine Zustellanschrift im Vereinigten Königreich anzugeben und die Absicht zu bestätigen, sich zu verteidigen. Es besteht daher das Risiko, dass die Ausschreibung auf dem Postweg nicht sicher beim IR-Inhaber ankommt.
Wie wirkt sich das auf mich aus?
Diese Bekanntmachung unterstreicht, wie wichtig es ist, für Benennungen im Vereinigten Königreich so früh wie möglich eine Zustellanschrift im Vereinigten Königreich zu haben, um das Risiko zu minimieren, dass wichtige, zeitkritische Mitteilungen des UKIPO vom Inhaber nicht bearbeitet werden und zum Verlust der Rechte führen.
Was soll ich jetzt tun?
Wenden Sie sich an Ihren HGF-Anwalt oder senden Sie uns eine E-Mail an [email protected], um uns mitzuteilen, ob Sie wünschen, dass HGF die Vertretung im Vereinigten Königreich kostenlos übernimmt.