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Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz (VICO) in Einspruchsverfahren sollen dauerhaft werden
November 2022
Das Pilotprojekt für die mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren per Videokonferenz (VICO) ist während der Pandemie angelaufen und hat positive Resonanz gefunden.[1]
Der Präsident des EPA hat daher erklärt (Beschluss vom 22. November 2022 – hier), dass VICOs ab dem 1. Januar 2023 das Standardformat für mündliche Einspruchsverfahren sein werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Einspruchsabteilung dies zulässt, wird die mündliche Verhandlung im Einspruchsverfahren persönlich durchgeführt.
Der Präsident ist der Meinung, dass VICO es den Parteien ermöglicht hat, Zeit und Geld zu sparen und gleichzeitig die Kohlenstoffemissionen zu reduzieren, die durch persönliche Reisen entstehen.
Dementsprechend wird eine mündliche Verhandlung nur dann persönlich abgehalten, wenn dies von einer Partei beantragt wird oder auf Veranlassung der Einspruchsabteilung, wenn schwerwiegende Gründe gegen die Durchführung der Verhandlung per Videokonferenz sprechen. Wenn der Antrag einer Partei abgelehnt wird, ist die Ablehnung nicht gesondert anfechtbar.
Angesichts der Erfahrungen während der Pandemie und wie im Abschlussbericht des Pilotprojekts [1] dargelegt, wurde die Beweisaufnahme, einschließlich der Anhörung von Zeugen und des Augenscheins, von VICO erfolgreich durchgeführt, so dass keine schwerwiegenden Gründe für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Person vorliegen dürften. Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn die Inspektion mit Hilfe von Videoausrüstung nicht angemessen durchgeführt werden kann.
Die offizielle Mitteilung des EPA finden Sie hier.
Die Entscheidung des Präsidenten hat keinen Einfluss auf die mündliche Verhandlung vor den Beschwerdekammern. In der Tat hat die Große Beschwerdekammer in ihrer Entscheidung G1/21 eindeutig festgestellt, dass mündliche Verfahren durch VICO zwar mit dem im EPÜ verankerten Recht auf rechtliches Gehör vereinbar sind, dass sie aber im Vergleich zu persönlichen Anhörungen suboptimal sind und dass persönliche Anhörungen daher die Standardoption sein sollten, wenn keine Pandemie vorliegt (Begründung 45).
Wir gehen daher nicht davon aus, dass die Entscheidung des Präsidenten eine Auswirkung auf die Beschwerdekammer haben wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dr Chris Moore, Leiter der Abteilung Einsprüche & Beschwerden
[1] Pilotprojekt Abschlussbericht November 2022 (hier) – über 77 % der Befragten fanden die mündliche Verhandlung „gut” oder „sehr gut”